Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Wikana Keks und Nahrungsmittel GmbH
Dessauer Straße 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
Sachsen-Anhalt
Die Wikana Keks und Nahrungsmittel GmbH ist eine traditionsreiche Keksfabrik in Lutherstadt Wittenberg (gegründet 1906), die eine Vielfalt klassischer und moderner Feingebäck‑und Keksprodukte herstellt – darunter Lutherbrodt, Othello, Butter‑ und Bio‑Kekse. Zusätzlich betreibt das Unternehmen mit der „Kekswelt“ einen Werksverkauf mit angeschlossenem Café. Die Produkte werden regional über den Fabrikverkauf, bundesweit über den Online-Shop und in 14 Exportländern vertrieben.
Wikana beschafft ausgewählte Rohstoffe, produziert in drei Schichten auf mehreren Linien jährlich rund 5.000 t Dauerbackwaren. Ein integriertes Qualitätsmanagement sichert Rezepttreue und Lebensmittelsicherheit. Der Werksverkauf in der „Kekswelt“ kombiniert Direktvertrieb mit Café‑Service. Verpackung, Lagerung, Online‑Bestellung, Logistik und Export in 14 Länder sind digital und logistikorientiert organisiert. Im Onlineshop mit Kundenaccounts auf https://www.wikana.de/ können Verbraucher und Firmenkunden Produkte bestellen und liefern lassen. Fair‑Trade‑, Bio‑ und Saison-Produkte runden das Angebot ab.
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Webdienstleistung der Wikana Keks und Nahrungsmittel GmbH ist teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 BFSG vereinbar.
Unvereinbarkeiten:
Auf der Unterseite www.wikana.de/blog sind externe YouTube-Videos eingebunden, die derzeit weder mit Transkriptionen noch mit Untertiteln in deutscher Sprache versehen sind. Damit sind diese Inhalte für gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Grund:
Die Bereitstellung barrierefreier Alternativen zu eingebetteten Video-Inhalten konnte bislang aus technischen und redaktionellen Gründen noch nicht vollständig umgesetzt werden. Eine barrierefreie Ausgestaltung ist für zukünftige Inhalte vorgesehen.
Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung gemäß § 17 BFSG
Einzelne Inhalte und Funktionen der Webdienstleistung unterliegen gemäß § 17 BFSG in Verbindung mit Anlage 4 BFSG dem Ausschluss von der Barriereverpflichtung aufgrund unverhältnismäßiger Belastung.
Folgende Bestandteile sind betroffen:
Die auf der Unterseite www.wikana.de/blog eingebundenen YouTube-Videos werden derzeit nicht mit Untertiteln oder Transkriptionen bereitgestellt. Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung aller vorhandenen Videos würde angesichts der Produktionsweise und des Aufwands für Untertitelung oder schriftliche Wiedergabe eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der gesetzlichen Ausnahmeregelung darstellen.
Begründung:
Die Videos wurden zum Teil durch externe Dienstleister oder in Eigenproduktion ohne barrierefreie Alternativen erstellt. Eine nachträgliche Aufarbeitung aller Inhalte würde mit einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Aufwand einhergehen. Künftige Videoinhalte sollen – im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten – barrierefreier gestaltet werden.
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 27.06.2025
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Adresse:
Wikana Keks und Nahrungsmittel GmbH
Dessauer Straße 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
E-Mail: wikana@wikana.de
Telefon: +49 (0) 3491 / 429 86-0
Link zur Website: https://www.wikana.de/
Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über einen Hinweis von Ihnen. Vielen Dank